Landgasthof zur "KRONE" Krautheim

Wir bieten mehr als Essen und Trinken

Unser Landgasthof - Restaurant zur "KRONE", schön das Sie uns besuchen.


Seit Ostern 2017 unser überdachter Biergarten. Im Sommer 2020 haben wir unseren Biergarten erweitert, die bestehende Schwarzfichte erlegt und Platz geschaffen für bis zu 50 Personen. Direkt anschließend ein kleiner Spielplatz für Kinder mit Schaukel, Rutsche und Sandspielplatz.




Überdachter Biergarten hier und unten Restaurant und Kaminecke bis 50 Personen.


 

Ob Sie Ihre geschäftlichen Besprechungen in einem ruhigen Konferenzraum führen. Ob Sie sich am knisternden Kaminfeuer bei fränkisch - württembergischem 'Wein entspannen oder in unserem rustikalen Restaurant die Spezialitäten einer schwäbisch - fränkischen und internationalen Küche genießen. Überall in unserem Hause werden Sie Wohlbehagen finden.

Gepflegte Getränke sind eine Selbstverständlichkeit für unser Haus.

Einheimische uns internationale Gaumenfreuden vom Küchenmeister Wolfgang Riegler machen den Landgasthof zur "KRONE" zu einem Treffpunkt für Feinschmecker. Weiterhin empfehlen wir unsere Kuchen und Torten aus eigener Herstellung.

Eigene Hausschlachtung durch den Chef, mit bekannt guter Hausmacher Wurst und Schinkenspezialitäten, die Sie auch mitnehmen können, ob frisch oder in Dosen, runden das Angebot ab.

Die Art Lukullisches liebevoll zu servieren, gehört zum Stil des Hauses.

Hier das Team um Chef Metzger, Diätetisch geschulter Koch, Küchenmeister und Prüfungsmeister der IHK Heilbronn-Franken Wolfgang Riegler

mit den Töchtern Katharina und Caroline.




Das war noch vor einigen Jahren mit den Eltern Helene und Josef Riegler, die Ihr ganzes Lebenswerk in den Landgasthof zur "KRONE" gesteckt haben. Dafür danken wir Ihnen und werden Sie immer in ehrenden Gedanken halten.

Für ihre privaten und geschäftlichen Anlässe stellen wir Ihnen die passenden Räumlichkeiten zur Verfügung.


Rezeption hier Ein- und Auschecken bei Frau Maria Merkel und Tochter Katharina.


Biergarten bis 50 Personen, hier eine Gruppe Kanufahrer beim BBQ Abschlussessen seit 2017 Überdacht.


Bürgerstube bis 40 Personen hier der Stammtisch.


Unser Konferenzraum/Tagungsraum 70 Personen hier eine Hochzeitstafel inkl. Restaurant 120 Personen.


Unsere Gästezimmer, mit 22 Betten haben Balkon, Dusch, WC, Telefon, W-Lan, SAT - TV, Radiowecker, Fön und den Übernachtungsgästen steht ein kleiner Wellnessbereich mit Sauna, Whirlpool und Dampfbad zur Verfügung.

Zimmerpreise inkl. zur Zeit 7 % UST

Einzelzimmer 52,50 €/55,00 €

das Doppelzimmer 37,50€/80,00 €

das Dreibettzimmer 33,00 €/99,00 €

das Familienzimmer 4 Betten 30,00 €/120,00 €

Zimmer in den Ferienwohnungen 35,00 €

Frühstück zur Zeit mit 19 % UST = 7,50 € pro Person

Halbpensionspreis pro Person als 3 - Gang - Menue 25,00 €

Diese Preise gelten bei 1  Übernachtungen, bei längerem Aufenthalt nach Vereinbarung.

Wellness - Bereich:

Damit Sie sich bei uns auch richtig wohlfühlen, beinhaltet eine Buchung jederzeit freies

Begehen des Wellnessbereiches mit Sauna, Whirlpool und Dampfbad.


Gönnen Sie sich an der Hausbar mit Großbild - TV leckere Shakes, Longdrinks oder Cocktails mit und ohne Alkohol. Gäste an der Hausbar, es schmeckt.


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage - Feedback

Ihr "KRONE" Team

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Hier können Sie jetzt Online - buchen, Fragen an uns stellen und weiteres Infomaterial / Hausprospekt anfordern. Oder gleich anrufen unter 06294 - 362 wir freuen uns auf Sie.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Deutschen Hotel,- und Gaststättenverbandes.

1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag          zustande gekommen.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamt Dauer des Vertrages zur Erfüllung des gegenseitigen Verpflichtung daraus.

a, Verpflichtung des Gastwirtes, ist es das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.

b, Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Dauer der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

3. Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet den Preis für die verienbarte Hotelleistung d.h. das bereit gestellte Zimmer auch zu bezahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen der Betriebes abgesetzt werden.

4. Die Einsparung des Betirebes betragen erfahrungsgemäß bei der Übernachtung 20 %, bei Halbpensions-vereinbarung 30 %, bei Vollverpflegung 40 % der vereinbarten Preise.

5. Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweilig vergeben, so entfällt die verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweilig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor der Abreise und demenstprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.

7. Gerichtstand ist der Betrieb da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen des Gastes aus dem Gastaufnahmevertrages am Ort des Betriebes zu erbringen sind.